für Röstereien auf roestpost.ch
Marktplatz-Nutzungsbedingungen
Version 1.1 - April 2026
Übersicht
Dieses Dokument regelt die Zusammenarbeit zwischen Röstpost und Röstereien, die den Röstpost-Marktplatz nutzen. Es umfasst Pflichten, Rechte, Versandregeln, Kommission, Qualitätsstandards und weitere Bestimmungen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend «Bedingungen») gelten für alle Röstereien (nachfolgend «Partner» oder «Rösterei»), die über die Plattform roestpost.ch (nachfolgend «Röstpost» oder «Plattform») Produkte zum Verkauf anbieten.
1.2 Mit der Registrierung als Rösterei auf der Plattform und der Aktivierung des Marktplatz-Zugangs erklärt sich die Rösterei mit diesen Bedingungen einverstanden.
1.3 Diese Bedingungen ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Röstpost, die gegenüber Endkunden gelten. Bei Widersprüchen zwischen diesen Dokumenten haben diese Bedingungen Vorrang für das Verhältnis zwischen Röstpost und der Rösterei.
2. Registrierung und Kontoführung
2.1 Jede Rösterei kann sich über roestpost.ch/roesterei-registrieren anmelden. Die Registrierung umfasst Angaben zur Firma, Kontaktperson, Beschreibung, Spezialitäten und Logo.
2.2 Nach der Registrierung prüft Röstpost den Antrag. Die Freischaltung als Partner-Rösterei mit Marktplatz-Zugang erfolgt durch Röstpost nach eigenem Ermessen.
2.3 Die Rösterei ist verantwortlich für die Richtigkeit und Aktualität aller Profil- und Produktdaten. Änderungen müssen zeitnah im Dashboard vorgenommen werden.
2.4 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Die Rösterei haftet für alle Aktivitäten, die über ihr Konto erfolgen.
3. Produkte und Produktdaten
3.1 Die Rösterei darf ausschliesslich selbst gerösteten Spezialitätenkaffee auf der Plattform anbieten. Fremdprodukte, Zubehör oder andere Waren sind nicht gestattet, sofern nicht individuell vereinbart.
3.2 Jedes Produkt muss vollständige und wahrheitsgetreue Angaben enthalten: Produktname und Beschreibung, Preis in CHF (inkl. MwSt., sofern anwendbar), Gewicht in Gramm, Röstgrad, Herkunftsland und Region, Aufbereitungsmethode, Geschmacksnoten sowie mindestens ein Produktfoto in guter Qualität.
3.3 Die Rösterei garantiert, dass alle angebotenen Produkte den Schweizer Lebensmittelvorschriften entsprechen (LGV, HyV, LIV) und korrekt deklariert sind.
3.4 Röstpost behält sich das Recht vor, Produkte ohne Vorankündigung vom Marktplatz zu entfernen, wenn sie gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht verstossen.
4. Preisgestaltung
4.1 Die Rösterei legt die Verkaufspreise selbst fest. Röstpost hat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der einzelnen Produkte.
4.2 Alle Preise auf der Plattform werden in Schweizer Franken (CHF) angezeigt. Die Rösterei ist für die korrekte Ausweisung der Mehrwertsteuer verantwortlich.
4.3 Preisänderungen können jederzeit im Dashboard vorgenommen werden und gelten ab sofort für neue Bestellungen. Bereits bestätigte Bestellungen sind vom alten Preis nicht betroffen.
5. Bestellabwicklung und Versand
5.1 Bestellungen werden der Rösterei in Echtzeit über das Dashboard und per E-Mail mitgeteilt.
5.2 Die Rösterei verpflichtet sich, Bestellungen innerhalb der folgenden Fristen zu bearbeiten: Bestellbestätigung (Status «In Röstung») innerhalb von 24 Stunden nach Bestelleingang und Versand innerhalb von 3 Werktagen nach Bestelleingang. Sobald das Paket verschickt wurde, setzt die Rösterei den Status im Dashboard auf «Versendet». Eine Tracking-Nummer ist nicht verpflichtend, da viele kleinere Sendungen in der Schweiz als Briefpost ohne Sendungsverfolgung verschickt werden. Wenn eine Tracking-Nummer vorhanden ist (z.B. PostPac Priority), kann sie optional im Dashboard hinterlegt werden und wird dem Kunden automatisch kommuniziert.
5.3 Der Versand erfolgt durch die Rösterei auf eigene Kosten, sofern nicht anders vereinbart. Die Rösterei wählt einen zuverlässigen Versanddienstleister (z.B. Post CH, DPD).
5.4 Die Verpackung muss den Kaffee vor Feuchtigkeit, Licht und mechanischer Beschädigung schützen. Ventilbeutel oder gleichwertige Verpackungen sind empfohlen.
5.5 Der Kaffee muss bei Versand maximal 14 Tage nach Röstdatum alt sein. Das Röstdatum muss auf der Verpackung ersichtlich sein.
5.6 Sollte eine Bestellung nicht fristgerecht versendet werden können (z.B. wegen Ausverkauf), muss die Rösterei den Kunden und Röstpost umgehend informieren. Röstpost behält sich das Recht vor, die Bestellung zu stornieren und den Kunden zu erstatten.
6. Kommission und Auszahlung
6.1 Röstpost erhebt eine Plattform-Kommission auf jeden Verkauf. Die Standardkommission beträgt 18% des Verkaufspreises (inkl. MwSt.).
6.2 Die Kommission deckt die laufenden Kosten der Plattform: Online-Marketing und Werbung (Google Ads, Social Media, Influencer-Kooperationen), Entwicklung, Betrieb und Wartung der Plattform (Hosting, Zahlungsabwicklung, Sicherheit), Kundensupport und Reklamationsmanagement, SEO, Content-Erstellung und Markenaufbau sowie Zahlungsabwicklungsgebühren (Stripe/Kreditkarten).
6.3 Die Kommission ist kein reiner Gewinn für Röstpost, sondern finanziert den gesamten Betrieb der Plattform, die der Rösterei Zugang zu einer wachsenden Kundenbasis verschafft.
6.4 Individuelle Kommissionssätze können schriftlich (E-Mail genügt) zwischen Röstpost und der Rösterei vereinbart werden. Sonderkonditionen können z.B. bei hohem Volumen, langfristiger Partnerschaft oder exklusiven Produkten verhandelt werden.
6.5 Die Auszahlung des Rösterei-Anteils erfolgt automatisch über Stripe Connect. Die Rösterei muss ein Stripe-Konto einrichten und die Onboarding-Schritte im Dashboard abschliessen.
6.6 Auszahlungen werden 14 Tage nach der Versandbestätigung durch die Rösterei ausgelöst. Diese Frist dient der Qualitätssicherung und ermöglicht Röstpost, berechtigte Kundenreklamationen zu prüfen, bevor die Auszahlung erfolgt.
6.7 Röstpost ist berechtigt, eine Auszahlung zu blockieren oder zu verweigern, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt: (a) Der Kaffee war bei Versand älter als 14 Tage nach Röstdatum. (b) Es wurden falsche Bohnen (andere Sorte als bestellt) geliefert. (c) Die Verpackung war beschädigt oder nicht fachgerecht verschlossen. (d) Berechtigte Kundenreklamationen bezüglich Qualität vorliegen. (e) Die vereinbarte Menge nicht oder unvollständig geliefert wurde.
6.8 Im Falle einer blockierten Auszahlung informiert Röstpost die Rösterei innerhalb von 3 Werktagen per E-Mail über den Grund. Die Rösterei hat die Möglichkeit, innerhalb von 5 Werktagen Stellung zu nehmen oder Ersatz zu liefern. Wird die Reklamation beigelegt, gibt Röstpost die Auszahlung frei.
6.9 Röstpost stellt keine Rechnungen an die Rösterei aus. Die Kommission wird automatisch vom Verkaufspreis abgezogen. Die Rösterei erhält eine monatliche Abrechnungsübersicht im Dashboard.
7. Retouren und Reklamationen
7.1 Gemäss Schweizer Recht besteht bei Online-Käufen kein gesetzliches Widerrufsrecht. Kaffee ist ein verderbliches Lebensmittel; eine generelle Rückgabe ist ausgeschlossen.
7.2 Bei berechtigten Reklamationen (z.B. beschädigtes Produkt, falsche Lieferung, offensichtlicher Qualitätsmangel) ist die Rösterei verpflichtet, innerhalb von 5 Werktagen kostenlosen Ersatz zu liefern oder den Betrag zu erstatten.
7.3 Röstpost fungiert als Vermittler bei Reklamationen und leitet Kundenanfragen an die Rösterei weiter. Die endgültige Entscheidung über berechtigte Reklamationen liegt bei Röstpost.
7.4 Bei wiederholten, berechtigten Reklamationen (mehr als 3 innerhalb von 60 Tagen) behält sich Röstpost das Recht vor, den Marktplatz-Zugang vorübergehend oder dauerhaft zu deaktivieren.
8. Qualitätsstandards
8.1 Die Rösterei verpflichtet sich, ausschliesslich Kaffee anzubieten, der den folgenden Mindeststandards entspricht: Spezialitätenkaffee (Specialty Grade, SCA Score 80+ empfohlen), frisch geröstet (max. 14 Tage vor Versand), korrekte Deklaration (Herkunft, Aufbereitung, Röstgrad) und einwandfreie Verpackung (aromaschonend, versandsicher).
8.2 Röstpost behält sich das Recht vor, Qualitätsstichproben durchzuführen. Bei gravierenden Mängeln kann die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung beendet werden.
9. Markennutzung und Marketing
9.1 Die Rösterei gewährt Röstpost das nicht-exklusive Recht, den Namen, das Logo und Produktfotos der Rösterei für Marketingzwecke auf der Plattform, in sozialen Medien und in Werbematerialien zu verwenden.
9.2 Röstpost darf die Rösterei in Newslettern, Social-Media-Posts und auf der Website vorstellen und bewerben.
9.3 Die Rösterei darf die Zusammenarbeit mit Röstpost in eigenen Kanälen erwähnen und das Röstpost-Logo verwenden, sofern die Nutzung dem Markenimage entspricht.
9.4 Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils andere Marke nicht in irreführender oder rufschädigender Weise zu verwenden.
9.5 Zusammenarbeit im Röstpost-Kuratierungs-Programm: Röstereien, die bereits als Partner-Rösterei auf der Plattform gelistet sind und dort kostenlose Sichtbarkeit, Kartenplatzierung und Profilseite geniessen, lädt Röstpost zusätzlich zu einer kuratierten Zusammenarbeit ein. Dazu gehören insbesondere: (a) Auftritt als «Kaffee der Woche» im wöchentlich wechselnden Einzelkauf-Format, (b) Aufnahme einer Bohne in das von Röstpost selbst betriebene Abo-Modell (wöchentliche, zweiwöchentliche oder dreiwöchentliche Lieferung), (c) Features in Story-Inhalten, Video-Touren, Newsletter-Editorials und Social-Media-Beiträgen.
9.6 Die Teilnahme an diesen kuratierten Formaten ist für die Rösterei freiwillig und wird jeweils separat vereinbart. Röstpost kauft die Bohnen für Abo und Kaffee der Woche zum regulären Grosshandelspreis der Rösterei ein, versendet sie selbst an die Abonnenten und trägt das Logistik- und Fulfillment-Risiko. Die Rösterei behält volle Kontrolle darüber, welche Bohne, welche Menge und zu welchem Zeitpunkt sie für ein Feature bereitstellen möchte.
9.7 Die kuratierten Formate sind als ergänzende Partnerschaft gedacht und stehen unabhängig von den übrigen Marktplatz-Verpflichtungen in dieser Vereinbarung. Eine Absage oder eine zeitlich begrenzte Teilnahme hat keine Auswirkungen auf den Status als Partner-Rösterei oder die Marktplatz-Listung.
10. Exklusivität
10.1 Es besteht keine Exklusivität. Die Rösterei darf ihre Produkte über eigene und andere Kanäle (Webshop, Ladengeschäft, andere Plattformen) vertreiben.
10.2 Röstpost arbeitet gleichzeitig mit mehreren Röstereien zusammen.
11. Haftung
11.1 Die Rösterei haftet für die Qualität, Sicherheit und Gesetzeskonformität ihrer Produkte. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung des Schweizer Lebensmittelrechts.
11.2 Röstpost haftet für die korrekte Funktionalität der Plattform und die ordnungsgemässe Abwicklung der Zahlungen.
11.3 Röstpost übernimmt keine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Schäden, die durch höhere Gewalt, Systemausfälle oder Handlungen Dritter entstehen.
11.4 Die Rösterei stellt Röstpost von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Bedingungen oder aus Mängeln der gelieferten Produkte resultieren.
12. Datenschutz
12.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und der anwendbaren Datenschutzvorschriften.
12.2 Röstpost gibt der Rösterei ausschliesslich die für die Bestellabwicklung notwendigen Kundendaten bekannt (Name, Lieferadresse). Diese Daten dürfen nur für die Auftragserfüllung verwendet werden.
12.3 Die Rösterei darf Kundendaten nicht für eigenes Marketing verwenden, es sei denn, der Kunde stimmt ausdrücklich zu.
12.4 Geschäftsinformationen (Preise, Umsätze, Mengen, Konditionen) sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
13. Laufzeit und Kündigung
13.1 Die Vereinbarung beginnt mit der Freischaltung als Partner-Rösterei und läuft auf unbestimmte Zeit.
13.2 Beide Parteien können die Zusammenarbeit mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich kündigen (E-Mail genügt).
13.3 Röstpost kann den Marktplatz-Zugang mit sofortiger Wirkung deaktivieren bei: wiederholten Verstössen gegen die Versandfristen, gravierenden Qualitätsmängeln, Verstoss gegen Lebensmittelrecht oder andere geltende Gesetze sowie Missbrauch der Plattform oder betrügerischem Verhalten.
13.4 Bei Beendigung der Zusammenarbeit werden alle offenen Bestellungen noch abgewickelt. Ausstehende Auszahlungen erfolgen gemäss den regulären Fristen.
13.5 Nach Beendigung werden die Produkte der Rösterei vom Marktplatz entfernt. Das Rösterei-Profil bleibt auf der Karte sichtbar, sofern die Rösterei dies wünscht.
14. Änderungen dieser Bedingungen
14.1 Röstpost behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden der Rösterei mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail mitgeteilt.
14.2 Widerspricht die Rösterei den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung, gelten die neuen Bedingungen als akzeptiert.
14.3 Bei Widerspruch steht es beiden Parteien frei, die Zusammenarbeit gemäss Abschnitt 13 zu kündigen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
15.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
15.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
Ihre Vorteile als Röstpost-Partner
- •Kostenlose Sichtbarkeit vor tausenden monatlichen Besuchern, die gezielt nach Spezialitätenkaffee suchen
- •Keine Listingkosten, keine Grundgebühren, keine Fixkosten
- •Zahlung nur im Erfolgsfall: Kommission fällt ausschliesslich bei einem tatsächlichen Verkauf an
- •Aufnahme in die Röstpost-Röstereikarte mit über 200 Schweizer Röstereien
- •Aktive Bewerbung über Social Media und Newsletter von Röstpost
- •Professionelle, mehrsprachige Produktpräsentation (DE/EN/FR/IT)
- •Kaffee-Quiz, das Kunden direkt zu passenden Produkten führt
- •Automatisierte Zahlungsabwicklung ohne eigenen Webshop-Aufwand
Zusammenfassung der wichtigsten Pflichten
Versand innerhalb von 3 Werktagen nach Bestelleingang. Kaffee max. 14 Tage nach Röstung. Versand-Status im Dashboard auf «Versendet» setzen, Tracking-Nummer optional (nicht verpflichtend, da viele Sendungen in der Schweiz als Briefpost verschickt werden). Ersatz oder Erstattung bei berechtigten Reklamationen innerhalb von 5 Werktagen. Plattform-Kommission: 18% (individuell verhandelbar). Auszahlung automatisch via Stripe Connect, 14 Tage nach Versandbestätigung. Partner-Röstereien werden zusätzlich zu kuratierten Formaten wie «Kaffee der Woche» und dem Röstpost-Abo eingeladen (freiwillig).
Röstpost
Noa Walser / Leon Rothen
mahlzeit@roestpost.ch
roestpost.ch
